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PDF anzeigen[X.][X.] vom 2. Juli 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] Ganter, [X.] Dr. Gehrlein und [X.], die Richterin [X.] und [X.] [X.] am 2. Juli 2008 beschlossen: Der Antrag des Antragstellers, ihm zur Durchführung der Rechts-beschwerde gegen die [X.]üsse der 5. Zivilkammer des [X.] vom 23. November 2007 und vom 21. Dezember 2007 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen. Gründe: Dem Antragsteller ist keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, weil die von ihm beabsichtigten Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg haben (§ 114 ZPO). 1 Die von ihm beabsichtigten Rechtsbeschwerden sind unstatthaft, weil sie weder von Gesetzes wegen zulässig noch durch das Beschwerdegericht im Einzelfall zugelassen worden sind (§ 574 Abs. 1 ZPO). Überdies hätte das Be-schwerdegericht in seinen [X.]üssen die Rechtsbeschwerde gar nicht zulas-sen können. 2 Mit [X.]uss vom 23. November 2007 hat es die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge zurückgewiesen. Bereits die Zurückweisung der Anhörungsrüge ist unanfechtbar (§ 321a Abs. 4 Satz 4 3 - 3 - ZPO); für die Zurückweisung der nicht eröffneten sofortigen Beschwerde gilt das erst recht. Mit [X.]uss vom 21. Dezember 2007 hat es die Gegenvorstellung des Antragstellers zurückgewiesen. Die Gegenvorstellung dient der Selbstkorrektur von unanfechtbaren Entscheidungen, hier der Versagung von [X.] mangels Erfolgsaussicht in der Beschwerdeinstanz (vgl. [X.], [X.]. v. 4. August 2004 - [X.] 6/04, [X.], 1633, 1634; v. 23. Februar 2005 - [X.], [X.], 1659). [X.] Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden ([X.], [X.]. v. 22. Februar 2007 - [X.] ZA 41/06, n.v.). 4 Ganter Gehrlein [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 09.10.2007 - 10 C 106/07 - [X.], Entscheidung vom 23.11.2007 - 5 T 1052/07 -
Meta
02.07.2008
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZA
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.07.2008, Az. IX ZA 6/08 (REWIS RS 2008, 3041)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 3041
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