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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Zurückweisung eines mangels geeigneter Begründung offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs gegen Richter des BVerfG
Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des [X.] wird als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des [X.] ist offensichtlich unzulässig. Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung und Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten [X.]. Diese sind auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch - soweit sie geschäftsplanmäßig dazu berufen sind - nicht ausgeschlossen (vgl. [X.] 131, 239 <252 f.>; BVerfGK 8, 59 <60>).
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
20.02.2017
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 20.02.2017, Az. 2 BvR 198/17 (REWIS RS 2017, 15376)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 15376
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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