Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 09.07.1997, Az. 2 BvR 1371/96

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Annahmevoraussetzung des „besonders schweren Nachteils“ regelmäßig bei Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Schuldausspruch gegeben


Meta

2 BvR 1371/96

09.07.1997

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 09.07.1997, Az. 2 BvR 1371/96 (REWIS RS 1997, 893)

Papier­fundstellen: REWIS RS 1997, 893 BVerfGE 96, 245-250 REWIS RS 1997, 893

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