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PDF anzeigen [X.]:[X.]:BGH:2016:131216BVZB125.15.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZB 125/15
vom
13. Dezember 2016
in der Zwangsversteigerungssache
-
2
-
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Stresemann, die Richterin Dr.
Brückner, [X.]
Kazele, die Richterin [X.] und [X.]
Hamdorf
beschlossen:
Der Beschluss vom 22.
September
2016 wird wegen zwei Schreibfehlern gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
Gerechtshofs-
Gerechtshof
-Gravenhage
des Gerechtshofs GravGerechtshof
-Gravenhage
Stresemann
Brückner
Kazele
[X.]
Hamdorf
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 16.01.2015 -
23 [X.]/14 -
LG [X.], Entscheidung vom 17.07.2015 -
6 [X.] -
Meta
13.12.2016
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.12.2016, Az. V ZB 125/15 (REWIS RS 2016, 903)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 903
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V ZB 125/15 (Bundesgerichtshof)
V ZB 125/15 (Bundesgerichtshof)
Zwangsversteigerungsverfahren für ein mit einer Zwangssicherungshypothek belastetes, inländisches Grundstück eines ausländischen Staates
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