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PDF anzeigen[X.] [X.]/00vom29. Mai 2002in dem [X.] hat am 29. Mai 2002 durch die [X.] Richterin [X.] und die Richter [X.], Prof. Dr. [X.],Dr. [X.] und [X.]:Gemäß § 319 ZPO wird das Urteil vom 6. März 2002 dahin [X.], daß es im Tenor heißen muß: "...Urteil des [X.] vom 4. Februar 1999" (statt: vom 4. April 1999).Hahne[X.][X.][X.]Vézina
Meta
29.05.2002
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.05.2002, Az. XII ZR 133/00 (REWIS RS 2002, 3036)
Papierfundstellen: REWIS RS 2002, 3036
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