Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.10.2005, Az. RiZ (R) 1/05

Dienstgericht des Bundes | REWIS RS 2005, 1507

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]BESCHLUSS RiZ(R) 1/05 vom 5. Oktober 2005 in dem Prüfungsverfahren des Richters Antragsteller und Revisionsführer, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen Antragsgegner und Revisionsgegner,

wegen dienstlicher Beurteilung - 2 - Der [X.] - Dienstgericht des [X.] - hat am 5. Oktober 2005 durch [X.] am [X.] [X.], die Richterin am [X.] [X.], [X.] am [X.], [X.] am [X.]verwal-tungsgericht [X.] und [X.] am [X.]verwaltungsgericht Dr. [X.] beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt. Das Urteil des [X.] - [X.] - vom 22. November 2004 ist wirkungslos. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufge-hoben. Gründe: Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache über-einstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 62 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe e DRiG entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen und das Urteil des [X.] für wirkungslos zu erklären (§ 269 Abs. 3 ZPO ent-sprechend). 1 - 3 - Über die Kosten des Verfahrens ist gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden. Es entspricht der Billigkeit, dem über-einstimmenden Vorschlag der Verfahrensbeteiligten zu folgen und die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben. Von dem Vorschlag ab-zuweichen, besteht auch unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des vom Antragsteller geltend gemachten Begehrens kein Anlass. 2 [X.] [X.]

Joeres [X.] [X.] Vorinstanz: [X.], Entscheidung vom 22.11.2004 - 66 DG 1/03 -

Meta

RiZ (R) 1/05

05.10.2005

Bundesgerichtshof Dienstgericht des Bundes

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.10.2005, Az. RiZ (R) 1/05 (REWIS RS 2005, 1507)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 1507

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.