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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Wegen Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer für einen veräußerten Mitunternehmeranteil gebildete Rücklage nach § 6b EStG im Einkommensteuerverfahren des früheren Mitunternehmers, unwirksamer Feststellungsbescheid, Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 174 Abs. 4 AO
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10.06.2021
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 10.06.2021, Az. 13 K 1825/19 (REWIS RS 2021, 9844)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 9844
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
FG München, 13 K 1825/19, 10.06.2021.
Bundesfinanzhof, X R 14/21, 12.07.2023.
Bundesfinanzhof, X R 14/21, 19.10.2022.
Bundesfinanzhof, X S 31/23, 09.01.2024.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
(Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des EinkommensteuergesetzesEStG) nach Ausscheiden eines Mitunternehmers
(Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - Anfechtbarkeit …
Auflösung der Rücklage
(Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb)
Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer …