FG München, Urteil vom 10.06.2021, Az. 13 K 1825/19

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Wegen Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer für einen veräußerten Mitunternehmeranteil gebildete Rücklage nach § 6b EStG im Einkommensteuerverfahren des früheren Mitunternehmers, unwirksamer Feststellungsbescheid, Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 174 Abs. 4 AO


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

13 K 1825/19

10.06.2021

FG München

Urteil

Zitier­vorschlag: FG München, Urteil vom 10.06.2021, Az. 13 K 1825/19 (REWIS RS 2021, 9844)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 9844


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 13 K 1825/19

FG München, 13 K 1825/19, 10.06.2021.


Az. X R 14/21

Bundesfinanzhof, X R 14/21, 12.07.2023.

Bundesfinanzhof, X R 14/21, 19.10.2022.


Az. X S 31/23

Bundesfinanzhof, X S 31/23, 09.01.2024.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

X R 14/21 (Bundesfinanzhof)

(Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des EinkommensteuergesetzesEStG) nach Ausscheiden eines Mitunternehmers


IV R 42/10 (Bundesfinanzhof)

(Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - Anfechtbarkeit …


5 K 3197/13 (FG München)

Auflösung der Rücklage


IV R 7/19 (Bundesfinanzhof)

(Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb)


III R 20/13 (Bundesfinanzhof)

Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

IV R 7/19

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.