Aktenzeichen 13 K 1825/19

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FG München: Urteil vom 10.06.2021

Wegen Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer für einen veräußerten Mitunternehmeranteil gebildete Rücklage nach § 6b EStG im Einkommensteuerverfahren des früheren Mitunternehmers, unwirksamer Feststellungsbescheid, Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 174 Abs. 4 AO

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Verfahrensgang

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Az. 13 K 1825/19
FG München, 13 K 1825/19, 10.06.2021.
Az. X R 14/21
Bundesfinanzhof, X R 14/21, 12.07.2023. Bundesfinanzhof, X R 14/21, 19.10.2022.
Az. X S 31/23
Bundesfinanzhof, X S 31/23, 09.01.2024.
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