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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Dublin III-Verordnung ist in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten wie Ungarn nicht funktionslos geworden
Meta
29.01.2018
Entscheidung
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 29.01.2018, Az. 20 B 16.50000 (REWIS RS 2018, 14869)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 14869
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Das ungarische Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen leiden an systemischen Schwachstellen
Systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Ungarn
Keine Überstellung nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens wegen systemischer Schwachstellen im Asylverfahren
Keine Überstellung nach Ungarn wegen dort bestehender systemischer Mängel
Keine Überstellung eines irakischen Asylbewerbers nach Ungarn wegen systemischer Mängel