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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Das ungarische Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen leiden an systemischen Schwachstellen
Meta
23.03.2017
Urteil
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 23.03.2017, Az. 13a B 17.50003 (REWIS RS 2017, 13437)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 13437
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Ungarn
Keine Überstellung nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens wegen systemischer Schwachstellen im Asylverfahren
Keine Überstellung nach Ungarn wegen dort bestehender systemischer Mängel
Die Dublin III-Verordnung ist in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten wie Ungarn nicht funktionslos geworden
Keine Überstellung eines irakischen Asylbewerbers nach Ungarn wegen systemischer Mängel
Keine Referenz gefunden.
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