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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
"Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung
Meta
20.10.2016
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 20.10.2016, Az. 6 U 2046/16 (REWIS RS 2016, 3592)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3592
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Spürbarkeit bei nicht vorgesehener Textilkennzeichnung als "Cotton" und "Acrylic"
17 HK O 1614/16 (LG München I)
Verstoß gegen Textilkennzeichnungspflicht als lauterkeitsrechtlicher Verstoß
I ZR 73/17 (Bundesgerichtshof)
Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der Revision; Spürbarkeit eines Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung …
Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung der Bezeichnungen "Poly", "Mischfasern" und "Cotton" in Textilien