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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung der Bezeichnungen "Poly", "Mischfasern" und "Cotton" in Textilien
Meta
18.02.2016
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 18.02.2016, Az. 29 U 2899/15 (REWIS RS 2016, 15929)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 15929
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Spürbarkeit bei nicht vorgesehener Textilkennzeichnung als "Cotton" und "Acrylic"
17 HK O 1614/16 (LG München I)
Verstoß gegen Textilkennzeichnungspflicht als lauterkeitsrechtlicher Verstoß
"Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung
I ZR 73/17 (Bundesgerichtshof)
Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der Revision; Spürbarkeit eines Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung …
Wettbewerbsverstoß: Bestimmungen über die Kennzeichnung von Textilprodukten als Marktverhaltensregelungen; Umfang der Pflicht zur Angabe der …