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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Spürbarkeit bei nicht vorgesehener Textilkennzeichnung als "Cotton" und "Acrylic"
Meta
23.03.2017
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 23.03.2017, Az. 6 U 3385/16 (REWIS RS 2017, 13467)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 13467
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, I ZR 73/17, 31.10.2018.
OLG München, 6 U 3385/16, 23.03.2017.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
"Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung
17 HK O 1614/16 (LG München I)
Verstoß gegen Textilkennzeichnungspflicht als lauterkeitsrechtlicher Verstoß
I ZR 73/17 (Bundesgerichtshof)
Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der Revision; Spürbarkeit eines Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung …
Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung der Bezeichnungen "Poly", "Mischfasern" und "Cotton" in Textilien
4 U 18/18 (Oberlandesgericht Hamm)