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In Deutschland besteht seit dem 01.04.2007 (mit Übergangsfrist bis 01.01.2009) eine generelle Krankenversicherungspflicht
Meta
05.10.2021
Urteil
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: LSG München, Urteil vom 05.10.2021, Az. L 5 KR 530/20 (REWIS RS 2021, 2101)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 2101
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Obligatorische Anschlussversicherung in der GKV für Beihilfeberechtigte
B 12 KR 13/20 R (Bundessozialgericht)
Krankenversicherung - Eintritt der obligatorischen Anschlussversicherung - verspäteter Hinweis der Krankenkasse über Austrittsmöglichkeit - Rückwirkung …
B 12 KR 38/19 R (Bundessozialgericht)
Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung bei zuletzt gesetzlich Versicherten - zuständige Krankenkasse - Ausübung des Krankenkassenwahlrechts nur …
B 12 KR 33/19 R (Bundessozialgericht)
(Krankenversicherung - Ausschluss der obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Abs 4 S 3 SGB 5 …
B 12 KR 8/16 R (Bundessozialgericht)
Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Berücksichtigung des Entgeltausfalls infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote bei …
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