LSG München, Urteil vom 05.10.2021, Az. L 5 KR 530/20

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Gegenstand

In Deutschland besteht seit dem 01.04.2007 (mit Übergangsfrist bis 01.01.2009) eine generelle Krankenversicherungspflicht


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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L 5 KR 530/20

05.10.2021

LSG München

Urteil

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: LSG München, Urteil vom 05.10.2021, Az. L 5 KR 530/20 (REWIS RS 2021, 2101)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2101

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