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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Arzneimittelzulassung; Versagung wegen unzureichender Kombinationsbegründung; Revisionszulassung
Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur weiteren Klärung der Voraussetzungen für die Versagung einer Arzneimittelzulassung nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5a AMG bieten.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
3 B 63/12, 3 B 63/12 (3 C 10/13)
17.05.2013
Bundesverwaltungsgericht 3. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 5. Juli 2012, Az: 13 A 1638/10, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 25 Abs 2 S 1 Nr 5a AMG 1976
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.05.2013, Az. 3 B 63/12, 3 B 63/12 (3 C 10/13) (REWIS RS 2013, 5665)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 5665
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 B 26/14, 3 B 26/14 (3 C 14/15) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Voraussetzungen für eine Versagung der Verlängerung einer Arzneimittelzulassung
3 B 27/14, 3 B 27/14 (3 C 15/15) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Voraussetzungen für eine Versagung der Verlängerung einer Arzneimittelzulassung
3 B 69/16, 3 B 69/16 (3 C 4/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Klagebefugnis des Inhabers einer Arzneimittelzulassung gegen eine Feststellung des BfArM; Arzneimittelmarkt und Wettbewerb
3 B 40/13 (Bundesverwaltungsgericht)
Versagung der Nachzulassung; Ausschluss der Mängelbeseitigung; materielle Präklusion; Verfassungsmäßigkeit
3 B 17/17, 3 B 17/17 (3 C 3/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Klage gegen die Aufhebung der Verschreibungspflicht für ein Arzneimittel
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