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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Voraussetzungen für eine Versagung der Verlängerung einer Arzneimittelzulassung
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Sie wird dem [X.] voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Voraussetzungen für die Versagung der Verlängerung einer Arzneimittelzulassung nach § 31 Abs. 3 i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 [X.] (ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis) geben.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
3 B 27/14, 3 B 27/14 (3 C 15/15)
06.07.2015
Bundesverwaltungsgericht 3. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 29. Januar 2014, Az: 13 A 2755/12, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 31 Abs 3 AMG 1976, § 25 Abs 2 S 1 Nr 5 AMG 1976
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.07.2015, Az. 3 B 27/14, 3 B 27/14 (3 C 15/15) (REWIS RS 2015, 8664)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 8664
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 B 26/14, 3 B 26/14 (3 C 14/15) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Voraussetzungen für eine Versagung der Verlängerung einer Arzneimittelzulassung
3 B 40/13 (Bundesverwaltungsgericht)
Versagung der Nachzulassung; Ausschluss der Mängelbeseitigung; materielle Präklusion; Verfassungsmäßigkeit
3 B 63/12, 3 B 63/12 (3 C 10/13) (Bundesverwaltungsgericht)
Arzneimittelzulassung; Versagung wegen unzureichender Kombinationsbegründung; Revisionszulassung
3 C 4/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Zulässigkeit einer arzneimittelrechtlichen Drittanfechtungsklage
3 C 2/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Altarzneimittel; Nachzulassungsverfahren; Abweichungen vom Referenzarzneimittel
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