Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.02.2016, Az. IX ZA 36/15

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2016, 15688

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2016:240216BIXZA36.15.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX ZA 36/15
vom

24. Februar 2016

in dem
Rechtsstreit

-

2

-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.],
die
Richter
Vill, die Richterinnen [X.] und [X.] und [X.] Schoppmeyer

am
24. Februar 2016
beschlossen:

Der Beschluss vom 27. Januar 2016 wird im Tenor insoweit be-richtigt, dass es richtig heißen muss:

12.

statt

Landgerichts Aschaffenburg vom 14.

Auf Seite 4 sind die Vorinstanzen wie folgt zu berichtigen:

[X.], Entscheidung vom 12. Mai 2015 -1 [X.]/97 -

statt:

[X.], Entscheidung vom 14. April 2015 -
1 [X.]/97 -

Kayser
Vill
[X.]

[X.]
Schoppmeyer

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 12.05.2015 -
1 [X.]/97 -

OLG [X.], Entscheidung vom 11.11.2015 -
5 [X.] -

Meta

IX ZA 36/15

24.02.2016

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZA

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.02.2016, Az. IX ZA 36/15 (REWIS RS 2016, 15688)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 15688

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

5 U 115/15

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.