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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2016:240216BIXZA36.15.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX ZA 36/15
vom
24. Februar 2016
in dem
Rechtsstreit
-
2
-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.],
die
Richter
Vill, die Richterinnen [X.] und [X.] und [X.] Schoppmeyer
am
24. Februar 2016
beschlossen:
Der Beschluss vom 27. Januar 2016 wird im Tenor insoweit be-richtigt, dass es richtig heißen muss:
12.
statt
Landgerichts Aschaffenburg vom 14.
Auf Seite 4 sind die Vorinstanzen wie folgt zu berichtigen:
[X.], Entscheidung vom 12. Mai 2015 -1 [X.]/97 -
statt:
[X.], Entscheidung vom 14. April 2015 -
1 [X.]/97 -
Kayser
Vill
[X.]
[X.]
Schoppmeyer
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 12.05.2015 -
1 [X.]/97 -
OLG [X.], Entscheidung vom 11.11.2015 -
5 [X.] -
Meta
24.02.2016
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZA
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.02.2016, Az. IX ZA 36/15 (REWIS RS 2016, 15688)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 15688
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