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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ ([X.]) 25/11
vom
29. November 2011
in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache
wegen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
-
2
-
Der Bundesgerichtshof, [X.], hat durch die Vorsitzende Richterin [X.], die Richterinnen Roggenbuck und [X.] sowie die Rechtsanwälte Dr. [X.] und Dr. Braeuer
am
29. November
2011
beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2011 wird wegen offensicht-licher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es unter Rn.
11 heißt:
"Gemäß § 112e [X.], § 60 VwGO wird Wiedereinsetzung in den
wird ihr gemäß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet."
Kessal-Wulf
Roggenbuck
[X.]
[X.]
Braeuer
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 09.05.2011 -
AGH I 12/09 -
Meta
29.11.2011
Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.11.2011, Az. AnwZ (Brfg) 25/11 (REWIS RS 2011, 1004)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 1004
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