Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.01.2016, Az. 2 StR 378/15

2. Strafsenat | REWIS RS 2016, 17372

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[X.]:[X.]:BGH:2016:210116B2STR378.15.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 378/15
vom
21.
Januar 2016

in der Strafsache
gegen

wegen schweren Raubs u.a.

Der 2. Strafsenat des [X.] hat am 21.
Januar 2016
beschlossen:
Das Urteil des Senats
vom 20.
Januar 2016 wird wegen eines offen-sichtlichen Schreibversehens unter 1.a) im [X.] dahingehend berichtigt,

dass der Angeklagte wegen besonders schweren Raubs in fünf Fäl-len, davon in einem Fall
in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen versuchten besonders schweren Raubs, schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen besonders schwerer räube-

Fischer

Appl Eschelbach

Ott

[X.]

Meta

2 StR 378/15

21.01.2016

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.01.2016, Az. 2 StR 378/15 (REWIS RS 2016, 17372)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 17372

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2 StR 378/15

4 StR 59/14

3 StR 65/12

3 StR 11/14

3 StR 48/14

5 StR 486/11

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