Aktenzeichen 2 StR 378/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:200116U2STR378.15.0
RCN:
RCNLR2AZ5QKLHKMFS8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.01.2016

Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: „Abstimmung“ einer Maßregelanordnung nach allgemeinem Strafrecht mit der Maßregelanordnung aus einer früheren Verurteilung durch ein Jugendgericht

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