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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
[X.] ZR 44/12
vom
7. Mai 2013
in dem Rechtsstreit
-
2 -
Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 7.
Mai
2013 durch [X.]
Dr.
[X.], [X.]
Eick, Halfmeier, Kosziol und Prof.
Dr.
Jurgeleit
beschlossen:
Der Beschluss des [X.]. Zivilsenats des [X.] vom 11. April 2013 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor, zweiter Absatz, richtig heißen muss:
Der Beschluss des 19. Zivilsenats des [X.] vom 3. Januar 2012
wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben.
[X.]
Eick
Halfmeier
Kosziol
Jurgeleit
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 30.03.2011 -
91 O 128/03 -
O[X.], Entscheidung vom 03.01.2012 -
19 [X.] -
Meta
07.05.2013
Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.05.2013, Az. VII ZR 44/12 (REWIS RS 2013, 6070)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 6070
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