Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Berücksichtigung von Stamm- oder Mehrfachkundengeschäften bei Folgekäufen von nicht mehr fabrikneuen Fahrzeugen durch nahe Angehörige des Erstkäufers; Ausgleichsminderung bei Weiternutzung des Kundenstamms infolge Fortführung einer Vertragswerkstatt
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