Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.07.2013, Az. VIII ZR 76/13

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 4316

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERI[X.]HTSHOF

BES[X.]HLUSS
VIII ZR 76/13
vom

9. Juli 2013

in dem Rechtsstreit

-
2
-
Der VIII.
Zivilsenat des [X.] hat am 9. Juli 2013 durch den Vorsitzenden [X.], [X.] Frellesen, die Richterin [X.] sowie [X.] [X.] und Dr. Schneider
beschlossen:
Der [X.] beabsichtigt, das Verfahren gemäß § 148 ZPO analog bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der [X.] in dem dort anhängigen Verfahren [X.]/11 auszusetzen.

Gründe:
I.
Die Kläger bezogen von der [X.] -
einem regionalen Energiever-sorgungsunternehmen -
leitungsgebundenes
Erdgas. Zum 1. Oktober 2004, 1.
Oktober 2005 und 1.
Januar 2006 erhöhte die Beklagte einseitig den Preis. Die Kläger widersprachen der Preiserhöhung.
Mit ihrer Klage begehren die Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit der von der [X.] vorgenommenen Preiserhöhungen.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das [X.] hat das erstinstanzliche Urteil auf die Berufung der [X.] abgeändert und die
Klage abgewiesen. Der [X.] hat das Berufungsurteil auf die vom Berufungsgericht
zugelassene
Revision aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen ([X.]surteil vom
8. Juli 2009 -
VIII ZR 314/07, [X.], 2894).
Nach Beweisaufnahme hat das 1
2
3
-
3
-
Berufungsgericht die Klage erneut abgewiesen. Hiergegen wenden sich die Kläger mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision.
II.
1. Der [X.] hat durch Beschluss vom 18. Mai 2011 in dem Verfahren [X.] ([X.], 1620) dem Gerichtshof der [X.] fol-gende Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art.
267 AEUV vorgelegt:
"Ist Art.
3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A Buchst. b und/oder c der Richtlinie 2003/55/[X.] und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnen-markt und zur Aufhebung der [X.]/[X.] dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung über Preisänderungen in [X.] mit Haushalts-Kunden, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht beliefert werden (Tarifkunden), den Anforderungen an das erforderliche Maß an Transparenz genügt, wenn in ihr Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung zwar nicht wieder-gegeben sind, jedoch sichergestellt
ist, dass das Gasversorgungsunter-nehmen seinen Kunden jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus mitteilt und den Kunden das Recht zusteht, sich durch [X.] zu lösen, wenn sie die ihnen mitgeteilten [X.] nicht akzeptieren wollen?"
Nach den von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen wurden die Kläger von der [X.] als Tarifkunden versorgt. Damit kommt es auf die zi-tierte Vorlagefrage an, von deren Antwort es abhängt, ob § 4 [X.] bezie-hungsweise § 5 Abs. 2 GasGVV
ein wirksames Preisänderungsrecht beinhaltet.
4
5
-
4
-
2. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
[X.]
[X.]
[X.]

[X.]
Dr. Schneider
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 04.08.2006 -
4A [X.] 4063/06 (IV) -

LG Oldenburg, Entscheidung vom 14.02.2013 -
9 [X.] -

6

Meta

VIII ZR 76/13

09.07.2013

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.07.2013, Az. VIII ZR 76/13 (REWIS RS 2013, 4316)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 4316

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

VIII ZR 76/13

VIII ZR 158/11

VIII ZR 13/12

VIII ZR 71/10

VIII ZR 17/15

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.