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PDF anzeigen[X.] BESCHLUSS [X.] ZR 89/07 vom 17. November 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 17. November 2008 durch [X.] h.c. [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] Ellenberger und [X.] beschlossen: Das Urteil vom 7. Oktober 2008 wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 9 in der 7. Zeile der [X.] statt [X.] richtig [X.] lauten muss. [X.] Joeres [X.] Ellenberger [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 18.08.2006 - 2 O 634/04 - [X.], Entscheidung vom 22.01.2007 - 10 U 189/06 -
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17.11.2008
Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.11.2008, Az. XI ZR 89/07 (REWIS RS 2008, 819)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 819
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