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Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Meta
30.05.2018
Urteil
Zitiervorschlag: FG Nürnberg, Urteil vom 30.05.2018, Az. 3 K 1382/17 (REWIS RS 2018, 8453)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 8453
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abzug von Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten
Keine Sonderausgaben bei Barzahlung von Kinderbetreuungskosten
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen
Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung
Keine Referenz gefunden.
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