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Abzug von Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten
Meta
12.08.2019
Urteil
Zitiervorschlag: FG Nürnberg, Urteil vom 12.08.2019, Az. 4 K 936/18 (REWIS RS 2019, 4539)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 4539
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Keine Sonderausgaben bei Barzahlung von Kinderbetreuungskosten
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten
III B 126/11 (Bundesfinanzhof)
Kein Abzug von in bar geleisteten Kinderbetreuungskosten - Kein Vorabentscheidungsersuchen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren