Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.] vom 24. Juni 2008 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. - 2 - Der 3. Strafsenat des [X.] hat nach Anhörung des [X.] und des [X.] - zu 2. auf dessen Antrag - am 24. Juni 2008 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des [X.] vom 12. Februar 2008 im Strafausspruch da-hin geändert, dass der Angeklagte unter Einbeziehung der Ur-teile des [X.] vom 3. August 2005 - 134 [X.], des [X.] vom 21. August 2006 - 20 [X.] Js 3544/06 6/06 jug. - und des [X.] vom 17. August 2007 - 20 [X.] Js 15283/06 7/07 Hw - zu einer Einheitsjugendstrafe von fünf Jahren verurteilt ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den [X.] im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Gründe: Das [X.] hat versehentlich - § 31 Abs. 3 JGG hat es ersichtlich nicht anwenden wollen - nicht alle früheren Urteile, die auf noch nicht erledigte [X.] erkannt hatten, in die neu gebildete Einheitsjugendstrafe einbe-zogen (§ 31 Abs. 2 Satz 1 JGG), sondern lediglich das Urteil des [X.] vom 21. August 2006, das aber bereits seinerseits in das Urteil des [X.] vom 17. August 2007 einbezogen worden war. Dies 1 - 3 - ist zu korrigieren. Dabei kann ausgeschlossen werden, dass das [X.] bei zutreffender Anwendung des § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG auf eine niedrigere Einheitsjugendstrafe erkannt hätte. [X.] Pfister Sost-Scheible [X.]
Meta
24.06.2008
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.06.2008, Az. 3 StR 218/08 (REWIS RS 2008, 3223)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 3223
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 StR 228/20 (Bundesgerichtshof)
Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe
4 StR 247/05 (Bundesgerichtshof)
3 StR 354/12 (Bundesgerichtshof)
3 StR 177/09 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 110/07 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.