Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.04.2011, Az. X ZR 62/07

X. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 7393

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]BESCHLUSS X ZR 62/07vom 19. April 2011 in der [X.] - 2 - [X.] hat am 19. April 2011 dur[X.]h [X.], die Ri[X.]hterin [X.], [X.] Grabinski und [X.] und die Ri[X.]hterin S[X.]huster bes[X.]hlossen: Die Vergütung des geri[X.]htli[X.]hen Sa[X.]hverständigen für Überna[X.]h-tung und Tagegeld wird unter Zurü[X.]kweisung seines weiterge-henden Antrags auf 72 [X.] eins[X.]hließli[X.]h Umsatzsteuer festge-setzt. Gründe: Der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige hat mit S[X.]hreiben vom 28. Januar 2011 die Kosten für die Überna[X.]htung vom 19. auf den 20. Mai 2010 belegt. Die Hotelre[X.]hnung beinhaltet Überna[X.]htungskosten in Höhe von 66 [X.] sowie 6 [X.] für das Frühstü[X.]k. [X.] sind nur die reinen Überna[X.]htungs-kosten [X.], Kostengesetze, 41. Aufl., [X.] § 6 Rn. 5 bis 8). Für den Anreisetag steht dem Sa[X.]hverständigen außerdem über das bereits gewährte Tagegeld hinaus ein Tagegeld von 6 [X.] zu (§ 6 [X.] i.V.m. § 4 Bu[X.]hst. [X.]) EStG). 1 Es können deshalb erstattet werden: Überna[X.]htungskosten 66 [X.] Tagegeld
6 [X.] 72 [X.] - 3 - Der Zeitaufwand für das Bu[X.]hen von Flügen und Hotel fällt unter den [X.] für die Reise, der bereits vergütet worden ist. Die weiter geltend gema[X.]h-ten Transportkosten hat der Sa[X.]hverständige trotz Aufforderung ni[X.]ht belegt. Meier-Be[X.]k [X.] Grabinski
[X.] S[X.]huster Vorinstanz: Bundespatentgeri[X.]ht, Ents[X.]heidung vom 27.02.2007 - 4 Ni 35/05 ([X.]) -

Meta

X ZR 62/07

19.04.2011

Bundesgerichtshof X. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.04.2011, Az. X ZR 62/07 (REWIS RS 2011, 7393)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 7393

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

X ZR 62/07 (Bundesgerichtshof)

Sachverständigenvergütung im Patentnichtigkeitsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reise- und Hotelkosten sowie eines Tagegeldes


Xa ZR 68/07 (Bundesgerichtshof)


Xa ZR 62/07 (Bundesgerichtshof)


X ZR 7/09 (Bundesgerichtshof)


X ZR 50/10 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

X ZR 62/07

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.