Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.04.2011, Az. X ZR 62/07

10. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 7384

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Sachverständigenvergütung im Patentnichtigkeitsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reise- und Hotelkosten sowie eines Tagegeldes


Tenor

Die Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen für Übernachtung und Tagegeld wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Antrags auf 72 [X.] einschließlich Umsatzsteuer festgesetzt.

Gründe

1

Der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige hat mit S[X.]hreiben vom 28. Januar 2011 die Kosten für die Überna[X.]htung vom 19. auf den 20. Mai 2010 belegt. Die Hotelre[X.]hnung beinhaltet Überna[X.]htungskosten in Höhe von 66 [X.] sowie 6 [X.] für das Frühstü[X.]k. [X.] sind nur die reinen Überna[X.]htungskosten (Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., [X.] § 6 Rn. 5 bis 8). Für den Anreisetag steht dem Sa[X.]hverständigen außerdem über das bereits gewährte Tagegeld hinaus ein Tagegeld von 6 [X.] zu (§ 6 [X.] i.V.m. § 4 Bu[X.]hst. [X.]) EStG).

Es können deshalb erstattet werden:                 

      

Überna[X.]htungskosten

66 [X.]

Tagegeld

  6 [X.]

        

72 [X.]

Der Zeitaufwand für das Bu[X.]hen von Flügen und Hotel fällt unter den Zeitaufwand für die Reise, der bereits vergütet worden ist. Die weiter geltend gema[X.]hten Transportkosten hat der Sa[X.]hverständige trotz Aufforderung ni[X.]ht belegt.

Meier-Be[X.]k                                     Mühlens                                Grabinski

                          [X.]

Meta

X ZR 62/07

19.04.2011

Bundesgerichtshof 10. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend BPatG München, 27. Februar 2007, Az: 4 Ni 35/05 (EU)

§ 6 JVEG

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.04.2011, Az. X ZR 62/07 (REWIS RS 2011, 7384)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 7384

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

X ZR 62/07 (Bundesgerichtshof)


X K 5/13 (Bundesfinanzhof)

Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Teilnahme an mehreren mündlichen Verhandlungen vor dem …


X K 8/13 (Bundesfinanzhof)

(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer …


L 15 SF 239/12 B (LSG München)

Beschwerde des Bezirksrevisors gegen Festsetzung der Kosten für Verdienstausfall, Beförderung und Tagesgeld


L 15 RF 28/15 (LSG München)

Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur geringem zeitlichem Umfang und Bezug von …


Referenzen
Wird zitiert von

X ZR 62/07

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.