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(Gesonderte und einheitliche Feststellungen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG))
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27.04.2015
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 27.04.2015, Az. 7 K 2819/12 (REWIS RS 2015, 12033)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 12033
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Bundesfinanzhof, I R 59/17, 18.12.2019.
FG München, 7 K 2819/12, 27.04.2015.
FG München, 7 K 2819/12, 27.04.2015.
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