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PDF anzeigen[X.]/00vom9. September 2002in dem [X.] hat am 9. September 2002 durch [X.] h.c. Röhricht und [X.],Prof. Dr. [X.], [X.] und [X.]:Das Senatsurteils vom 10. Dezember 2001 wird dahin berichtigt, daß esauf Seite 5 Zeile 6 statt "die bisher persönlich haftenden Kläger" richtigheißen muß:"die bisher persönlich haftenden Gesellschafter [X.].G.".RöhrichtHesselberger[X.]KurzwellyKraemer
Meta
09.09.2002
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.09.2002, Az. II ZR 140/00 (REWIS RS 2002, 1681)
Papierfundstellen: REWIS RS 2002, 1681
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