Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 24.10.2014, Az. 2 BvR 2446/14

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2014, 1866

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Mangels wirksamer Vollmacht unzulässige Verfassungsbeschwerde


Gründe

1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sich die allgemein "wegen Verfassungsbeschwerde" erteilte [X.] nicht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 [X.] ausdrücklich auf das Verfahren bezieht (vgl. [X.] 62, 194 <200>; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 14. November 2001 - 2 BvR 1898/01 -, NJW 2002, [X.]; [X.]/[X.], [X.], 1. Aufl. 2013, § 22 Rn. 17).

2

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 2446/14

24.10.2014

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Düsseldorf, 1. September 2014, Az: III-1 Ws 357/14, Beschluss

§ 22 Abs 2 S 2 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 24.10.2014, Az. 2 BvR 2446/14 (REWIS RS 2014, 1866)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 1866

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Referenzen
Wird zitiert von

2 BvR 1339/19

2 BvR 1052/13

1 BvR 2778/13

2 BvR 1242/20

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