Aktenzeichen 2 BvR 1052/13

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RCN:
RCN6W95936K8Y4H6LA

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 04.12.2014

Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorlage einer Spezialvollmacht iSd § 22 Abs 2 S 2 BVerfGG unzulässige Verfassungsbeschwerde

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