Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.12.2011, Az. 2 ARs 403/11

2. Strafsenat | REWIS RS 2011, 62

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Gegenstand

Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführes wegen Bankrotts


Tenor

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Fischer                      Appl                       Schmitt

               [X.]

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

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2 ARs 403/11

22.12.2011

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: ARs

vorgehend BGH, 15. September 2011, Az: 3 StR 118/11, Beschluss

§ 283 StGB, §§ 283ff StGB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.12.2011, Az. 2 ARs 403/11 (REWIS RS 2011, 62)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 62


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 3 StR 118/11

Bundesgerichtshof, 3 StR 118/11, 15.05.2012.

Bundesgerichtshof, 3 StR 118/11, 15.09.2011.


Az. 4 ARs 17/11

Bundesgerichtshof, 4 ARs 17/11, 10.01.2012.


Az. 2 ARs 403/11

Bundesgerichtshof, 2 ARs 403/11, 22.12.2011.


Az. 1 ARs 19/11

Bundesgerichtshof, 1 ARs 19/11, 29.11.2011.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

3 StR 118/11

3 StR 118/11

2 ARs 403/11

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