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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführes wegen Bankrotts
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.
Fischer Appl Schmitt
Eschelbach Ott
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
Meta
22.12.2011
Bundesgerichtshof 2. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: ARs
vorgehend BGH, 15. September 2011, Az: 3 StR 118/11, Beschluss
§ 283 StGB, §§ 283ff StGB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.12.2011, Az. 2 ARs 403/11 (REWIS RS 2011, 62)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 62
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, 3 StR 118/11, 15.05.2012.
Bundesgerichtshof, 3 StR 118/11, 15.09.2011.
Bundesgerichtshof, 2 ARs 403/11, 22.12.2011.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.