Bundespatentgericht, Beschluss vom 04.04.2018, Az. 29 W (pat) 520/16

29. Senat | REWIS RS 2018, 11296

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "Denk Getränk/Denk" – zur rechtserhaltenden Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marke – zur Kennzeichnungskraft – zur Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und -unähnlichkeit – teilweise Verwechslungsgefahr – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr – teilweise Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung


Tenor

hat der 29. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 8. November 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin [X.] und die Richterin Seyfarth

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des [X.] vom 8. Februar 2016 aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Marke 30 2008 000 907 für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen wurde:

Klasse 05: Arzneimittel für humanmedizinische Zwecke; Aminosäuren für medizinische Zwecke; Diätgetränke für medizinische Zwecke; diätische Substanzen für medizinische Zwecke; [X.] für medizinische Zwecke; Eiweißpräparate für medizinische Zwecke; Elixiere [pharmazeutische Präparate]; Enzympräparate für medizinische Zwecke; Fette für medizinische Zwecke; Glukose für medizinische Zwecke; Kapseln für medizinische Zwecke; Kaugummis für medizinische Zwecke; medizinische Kräuter, Kräutertees für medizinische Zwecke; mineralische Nahrungsergänzungsmittel; Mittel zur [X.] der Luft; Nährmittel auf Eiweißgrundlage für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel aus Alginaten; Nahrungsergänzungsmittel aus Enzymen; Nahrungsergänzungsmittel aus Glukose; Nahrungsergänzungsmittel aus Hefe; Nahrungsergänzungsmittel aus Leinsamenöl; Nahrungsergänzungsmittel aus Lezithin; Nahrungsergänzungsmittel aus Proteinen; [X.]; [X.] für pharmazeutische Zwecke; oxidationshemmende Tabletten; Pastillen für pharmazeutische Zwecke; Schlafmittel; Tonika; Traubenzucker für medizinische Zwecke; Vitaminpräparate; Wurzeln mit medizinischer Wirkung;

Klasse 41: Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung und Durchführung von Workshops.

Im vorgenannten Umfang ist die Eintragung der Marke 30 2012 066 092 wegen des Widerspruchs aus der Marke 30 2008 000 907 zu löschen.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Meta

29 W (pat) 520/16

04.04.2018

Bundespatentgericht 29. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 04.04.2018, Az. 29 W (pat) 520/16 (REWIS RS 2018, 11296)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 11296

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