Bundespatentgericht, Beschluss vom 03.11.2014, Az. 27 W (pat) 32/14

27. Senat | REWIS RS 2014, 1720

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "Flying Illusion" – Unterscheidungskraft – Freihaltungsbedürfnis


Tenor

hat der 27. Senat ([X.]) des [X.] aufgrund mündlicher Verhandlung am 3. November 2014 9. September 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden den Richters Dr. [X.] sowie der Richter [X.] und [X.]

beschlossen:

I. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 41 vom 3. März 2014 wird aufgehoben, soweit die Zurückweisung der Anmeldung über folgende Fassung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen hinausgeht:

Klasse 9: Schallplatten, codierte bedruckte Telefonkarten; Brillen [Optik]; Brillenetuis; [X.] [[X.]]

Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere Halstücher, T-Shirts, Sweatshirts, Jacken, Regencapes, Hüte, Baseballkappen, Hosen

Klasse 38: Übermitteln von Musikdateien auf elektronischem Weg, auch im [X.]; Ausstrahlung von Musiksendungen jeweils per on demand, per view und per audio

Klasse 41: Produktion, Vorführung und Vermietung von Filmen und von Ton- und Bildaufnahmen; Produktion von Musik-, Video- und Fernsehsendungen; Musikdarbietungen; Organisation und Veranstaltung von Musikveranstaltungen; Herausgabe und Veröffentlichung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften; Komponieren von Musik; Filmproduktion; Herausgabe von Texten (ausgenommen Werbetexte); Herausgabe von [X.] in elektronischer Form, auch im [X.] (außer für Werbezwecke); Herausgabe von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im [X.]; Ticketvorverkauf für Unterhaltungsveranstaltungen; Erstellen von Publikationen mit dem Computer (Desktop-Publishing), [X.].

II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Meta

27 W (pat) 32/14

03.11.2014

Bundespatentgericht 27. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 03.11.2014, Az. 27 W (pat) 32/14 (REWIS RS 2014, 1720)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 1720

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