Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.05.2002, Az. VII ZR 181/00

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2002, 3183

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSSVII ZR 181/00vom16. Mai 2002in dem [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 16. Mai 2002 durch [X.], [X.],[X.] und [X.]:Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des [X.] desOberlandesgerichts [X.] vom 22. Februar 2000 wird insoweit ange-nommen, als durch Verneinung des zur [X.] wegen der Betonqualität der [X.] in Höhe eines Betrages von 248.900,35 DM zum Nachteil [X.] erkannt worden ist.Im übrigen wird die Revision nicht angenommen. Sie hat insoweit keinegrundsätzliche Bedeutung und auch im Ergebnis keine Aussicht [X.] (vgl. § 26 Nr. 7 EGZPO, § 554b ZPO in der Auslegung desBeschlusses des [X.] vom 11. Juni 1980 - 1 [X.] 1/79 -[X.]E 54, 277).Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Antrag der Revision,die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 246 Abs. 1, § 239 Abs. 1 [X.] hinsichtlich der übrigen Beklagten und Revisionskläger bezüglichder zur Aufrechnung gestellten Forderung als Gesamthänder undnotwendige Streitgenossen Wirkung haben kann ([X.], ZPO, 23. Aufl.,§ 62 Rdn. 29).Streitwert bis zur Teilannahme: 224.672,31 •Streitwert nach der Teilannahme: 127.260,73 •UllmannThodeHaßKufferBauner

Meta

VII ZR 181/00

16.05.2002

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.05.2002, Az. VII ZR 181/00 (REWIS RS 2002, 3183)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2002, 3183

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

19 U 43/16

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.