Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.10.2008, Az. I ZB 30/08

I. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 1639

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] vom 2. Oktober 2008 in der [X.]- 2 - Der [X.] Zivilsenat des [X.] hat am 2. Oktober 2008 dur[X.]h [X.] [X.] und [X.], [X.], [X.] und [X.] bes[X.]hlossen: Die Re[X.]htsbes[X.]hwerde gegen den [X.]uss des [X.], 8. Zivilsenat, vom 12. Februar 2008 wird auf Kosten der Antragstellerin zurü[X.]kgewiesen. Gegenstandswert: 1.015,10 •. Gründe: [X.] Die Antragstellerin mahnte die Antragsgegnerin mit S[X.]hreiben ihrer anwaltli[X.]hen Bevollmä[X.]htigten vom 20. Juni 2007 wegen eines vermeintli[X.]hen Wettbewerbsverstoßes ab. Im ans[X.]hließenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurden die Kosten des Verfahrens der Antragsgegne-rin auferlegt. 1 Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die Antragstellerin unter anderem beantragt, eine 1,3fa[X.]he Verfahrensgebühr aus einem Wert von 100.000 • in Höhe von 1.760,20 • na[X.]h §§ 2, 13 [X.], Nr. 3100 VV [X.] festzusetzen. 2 - 3 - Das [X.] hat die Verfahrensgebühr ledigli[X.]h in Höhe von 0,55 als erstattungsfähig angesehen. Das [X.] hat die sofortige Be-s[X.]hwerde der Antragstellerin zurü[X.]kgewiesen. 3 4 Mit ihrer (zugelassenen) Re[X.]htsbes[X.]hwerde verfolgt die Antragstellerin ihren Antrag auf Festsetzung der ni[X.]ht verminderten Verfahrensgebühr weiter. I[X.] Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und au[X.]h im Übri-gen zulässige Re[X.]htsbes[X.]hwerde hat in der Sa[X.]he keinen Erfolg. 5 1. Das Bes[X.]hwerdegeri[X.]ht hat zur Begründung seiner Ents[X.]heidung [X.]: 6 Na[X.]h der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV [X.] sei nur eine 0,55-fa[X.]he Verfahrensgebühr zu berü[X.]ksi[X.]htigen. Na[X.]h dem eindeutigen Wortlaut dieser Vors[X.]hrift sei die Verfahrensgebühr und ni[X.]ht die Ges[X.]häftsgebühr zu kürzen. Dabei genüge die bloße Entstehung der Ges[X.]häftsgebühr; darauf, ob die Gebührenre[X.]hnung über die Ges[X.]häftsgebühr begli[X.]hen sei, komme es ni[X.]ht an. 7 2. Diese Beurteilung hält der re[X.]htli[X.]hen Na[X.]hprüfung stand. 8 a) Die im Vorfeld eines geri[X.]htli[X.]hen Verfahrens entstandene Ges[X.]häfts-gebühr kann na[X.]h der Re[X.]htspre[X.]hung des [X.] im Kostenfest-setzungsverfahren na[X.]h §§ 103, 104 ZPO ni[X.]ht berü[X.]ksi[X.]htigt werden (vgl. [X.], [X.]. v. 7.3.2007 - VIII ZR 86/06, [X.], 2049 [X.]. 12). [X.] können weder die Kosten für eine wettbewerbsre[X.]htli[X.]he [X.] (vgl. [X.], [X.]. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, [X.], 439 [X.]. 10 ff. = [X.], 237 - Geltendma[X.]hung der Abmahnkosten, m.w.[X.] zum [X.] - 4 - stand) no[X.]h die für die vorprozessuale Abwehr von Ansprü[X.]hen der [X.] ent-standene Gebühr na[X.]h Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 [X.] Gegenstand einer Kostenfestsetzung na[X.]h §§ 103, 104 ZPO sein (vgl. [X.], [X.]. v. [X.] - [X.], [X.], 1323 [X.]. 5). 10 b) Ohne Erfolg ma[X.]ht die Re[X.]htsbes[X.]hwerde geltend, im [X.] sei die volle Verfahrensgebühr na[X.]h Nr. 3100 VV der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 [X.] ohne die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der [X.] vorgese-hene Kürzung gegen die unterlegene [X.] festzusetzen, wenn die Festset-zung der Ges[X.]häftsgebühr ausges[X.]hlossen sei. Die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV [X.] vorgesehene Bestimmung ist na[X.]h der Re[X.]htspre[X.]hung des [X.] dahin zu verstehen, dass eine entstandene Ges[X.]häftsge-bühr, die denselben Gegenstand betrifft, au[X.]h dann auf die spätere Verfahrens-gebühr des geri[X.]htli[X.]hen Verfahrens anzure[X.]hnen ist, wenn die Ges[X.]häftsge-bühr ni[X.]ht im Kostenfestsetzungsverfahren na[X.]h §§ 103, 104 ZPO berü[X.]ksi[X.]h-tigt werden kann (vgl. [X.], [X.]. v. 14.8.2008 - I ZB 103/07; [X.] [X.], 1323 [X.]. 10 m.w.[X.] au[X.]h zur Gegenmeinung; [X.], [X.]. v. 30.4.2008 - [X.], [X.], 1346 [X.]. 4). Für die Anre[X.]hnung ist es ferner ohne Bedeutung, ob die Ges[X.]häftsgebühr auf materiell-re[X.]htli[X.]her Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gema[X.]ht, tituliert oder bereits begli[X.]hen ist ([X.] [X.], 1323 [X.]. 10). [X.]) Die Ges[X.]häftsgebühr bezieht si[X.]h hier auf denselben Gegenstand i.S. der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV [X.]. Der Gegenstand der anwalt-li[X.]hen Tätigkeit im kostenre[X.]htli[X.]hen Sinn wird na[X.]h allgemeiner Auffassung dur[X.]h das Re[X.]ht oder das Re[X.]htsverhältnis definiert, auf das si[X.]h die Tätigkeit des Re[X.]htsanwalts im Rahmen des ihm von seinem Mandanten erteilten [X.] bezieht (vgl. [X.], Urt. v. 14.3.2007 - VIII ZR 184/06, [X.], 2050 [X.]. 15 m.w.[X.]). Gegenstand der Abmahnung wie eines ans[X.]hließenden Verfü-11 - 5 - gungs- und Hauptsa[X.]heverfahrens ist demna[X.]h im vorliegenden Zusammen-hang der dur[X.]h den vermeintli[X.]hen Wettbewerbsverstoß begründete Unterlas-sungsanspru[X.]h. Dagegen kommt es für die Anwendung der Anre[X.]hnungsrege-lung na[X.]h der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV [X.] ni[X.]ht darauf an, ob die Ges[X.]häfts- und die Verfahrensgebühr dieselbe Angelegenheit oder unter-s[X.]hiedli[X.]he kostenre[X.]htli[X.]he Angelegenheiten betreffen. II[X.] Die Kostenents[X.]heidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. 12 [X.] Pokrant S[X.]haffert
Bergmann Ri[X.] [X.] ist in Urlaub und kann daher ni[X.]ht unter-s[X.]hreiben. [X.] Vorinstanzen: [X.], Ents[X.]heidung vom 29.11.2007 - 416 O 239/07 - [X.], Ents[X.]heidung vom 12.02.2008 - 8 W 2/08 -

Meta

I ZB 30/08

02.10.2008

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.10.2008, Az. I ZB 30/08 (REWIS RS 2008, 1639)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 1639

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.