Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000.000 € festgesetzt.
I.
Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren - wie hier - nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt, ist gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG auch beim [X.] durch den Einzelrichter zu entscheiden ([X.], Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 9. August 2021 - [X.], NJW 2021, 3191).
II.
In Übereinstimmung mit der unbeanstandet gebliebenen Wertfestsetzung in beiden Vorinstanzen ist der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 30.000.000 € festzusetzen. Die Parteien wurden hierzu angehört; Einwendungen sind nicht erhoben worden.
[X.]
Meta
08.03.2022
Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend BGH, 26. Januar 2022, Az: VII ZB 19/21, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.03.2022, Az. VII ZB 19/21 (REWIS RS 2022, 843)
Papierfundstellen: MDR 2022, 359-360 REWIS RS 2022, 843
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, VII ZB 19/21, 08.03.2022.
Bundesgerichtshof, VII ZB 19/21, 26.01.2022.
Oberlandesgericht Köln, 17 W 20/21, 15.03.2021.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I ZB 69/21 (Bundesgerichtshof)
Gegenstandswert bei Streitwertangabe für eidesstattliche Versicherung
I ZB 10/22 (Bundesgerichtshof)
XI ZB 12/12 (Bundesgerichtshof)
Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensrecht: Gegenstandswert für die außergerichtlichen Kosten bei Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten für mehrere …
II ZR 141/09 (Bundesgerichtshof)
I ZB 29/23 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.