Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.06.2010, Az. IV ZR 4/10

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 5817

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 4/10 vom 16. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des [X.] hat am 16. Juni 2010 durch [X.], [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] Karczewski beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des [X.] vom 18. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entschei-dung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Der Senat hat die [X.] geprüft und für nicht durchgreifend erachtet. Von einer weitergehenden Begründung wird - auch mit Blick auf die Ausführungen in der Beschwerdeerwiderung - abgesehen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 416.826,50 • [X.] [X.] [X.]
[X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 02.04.2008 - 12 O 58/05 - [X.], Entscheidung vom 18.12.2009 - 8 U 537/08 -

Meta

IV ZR 4/10

16.06.2010

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.06.2010, Az. IV ZR 4/10 (REWIS RS 2010, 5817)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 5817

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.