Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.04.2010, Az. IV ZR 154/09

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 7267

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 154/09 vom 26. April 2010 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des [X.] hat am 26. April 2010 durch den [X.], [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] Karczewski beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 10. Zivilsenats des [X.] vom 28. April 2009 wird zurückgewiesen. Die Rechtssache hat weder grund-sätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Die von der Beschwerde zur Begründung ihrer Rüge aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG herangezo-gene Entscheidung [X.] NJW-RR 2007, 409 ist durch die Entschei-dungen [X.]E 119, 292 und [X.] NJW 2009, 833 überholt. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, [X.]. 2 ZPO abgesehen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 184.250,00 • Terno [X.] [X.] [X.] Karczewski Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 16.01.2009 - 3 O 223/00 - [X.], Entscheidung vom 28.04.2009 - I-10 U 130/01 -

Meta

IV ZR 154/09

26.04.2010

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.04.2010, Az. IV ZR 154/09 (REWIS RS 2010, 7267)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 7267

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

10 U 130/01

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.