OLG München, Urteil vom 29.11.2023, Az. 7 U 1209/22

7. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 8766

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Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Unzulässigkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, EG-FGV, Europäisches Kartellrecht, Klagepartei, Schriftsätze, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Nutzungsentschädigung, Greifbare Anhaltspunkte, Arglistige Täuschung, Gesetzesverstoß, Besondere Verwerflichkeit, Sekundäre Darlegungslast, Rechtshängigkeit, Feststellung eines Annahmeverzugs, Differenzschaden, Fahrzeug-Identifizierungsnummer


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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7 U 1209/22

29.11.2023

OLG München 7. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 29.11.2023, Az. 7 U 1209/22 (REWIS RS 2023, 8766)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 8766

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