Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.09.2021
Deliktische Haftung eines Kraftfahrzeugherstellers bei Verwendung eines Thermofensters: Sittenwidrigkeit des Inverkehrbringens eines mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems ausgestatteten Motortyps; Bewusstsein der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Vorsatz hinsichtlich der Schädigung des Fahrzeugkäufers