Aktenzeichen VI ZR 68/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:251022UVIZR68.20.0
RCN:
RCNA4YLXQSS4HX44C2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.10.2022

Deliktshaftung des Motorenherstellers in einem sog. Dieselfall: Arglistige Täuschung gegenüber dem Käufer eines von der Tochtergesellschaft des Motorenherstellers hergestellten Fahrzeugs

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