Aktenzeichen VI ZR 435/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:260422UVIZR435.20.0
RCN:
RCNU4TTXFHEXN8C34K

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.04.2022

Deliktische Haftung eines Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Darlegungserfordernisse bei Behauptung einer sog. "Umschaltlogik" und eines sog. "Thermofensters"; bedingter Vorsatz der handelnden Personen

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