Bundesverfassungsgericht, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.07.2018, Az. 1 BvR 261/14

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2018, 6655

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


Tenor

1. Das Urteil des [X.] vom 9. Juli 2013 - 7 Sa 10/13 - und das Endurteil des [X.] 10. Oktober 2012 - 2 Ca 1169/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3des Grundgesetzes.

2. Das Urteil des [X.] vom 9. Juli 2013 - 7 Sa 10/13 - wird aufgehoben. Die Sache wird an das [X.] zurückverwiesen. Damit wird der Beschluss des [X.] vom 4. Dezember 2013 - 7 [X.] 886/13 - gegenstandslos.

3. Der [X.] hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

Gründe

1

Die Verfassungsbeschwerde wird zur Entscheidung angenommen (§ 93c Abs. 1, § 93a Abs. 2 b [X.]). Sie hat Erfolg, weil die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen. Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf der Rechtsprechung des [X.] zur Auslegung von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (vgl. dazu [X.], Urteil vom 6. April 2011 - 7 [X.] -, [X.]E 137, 275 <278 ff. Rn. 16 ff.>; Urteil vom 21. September 2011 - 7 [X.] -, [X.]E 139, 213 <219 ff. Rn. 23 ff.>). Nach dem Beschluss des [X.] des [X.] vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - überschreitet diese Rechtsprechung die Grenzen vertretbarer Auslegung und zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 261/14

04.07.2018

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Stattgebender Kammerbeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BAG, 4. Dezember 2013, Az: 7 AZN 886/13, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.07.2018, Az. 1 BvR 261/14 (REWIS RS 2018, 6655)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 6655

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 262/14 (Bundesverfassungsgericht)

Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


1 BvR 3155/13 (Bundesverfassungsgericht)

Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


1 BvR 3045/13 (Bundesverfassungsgericht)

Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


1 BvR 3044/13 (Bundesverfassungsgericht)

Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


1 BvR 3043/13 (Bundesverfassungsgericht)

Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

7 AZR 716/09

7 AZR 375/10

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.