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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Selbstständige Anfechtbarkeit der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen des Bundesrichterwahlverfahrens; Revisionszulassung
Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Das Revisionsverfahren ist zur Klärung der von der Beschwerde aufgeworfenen und bislang höchstrichterlich nicht entschiedenen Frage durchzuführen, ob die nach § 57 Abs. 1 Satz 1 DRiG im Rahmen des [X.] abzugebende Stellungnahme des [X.] einer isolierten gerichtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren zugänglich ist oder ob dem § 44a VwGO entgegensteht.
Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1 Abs. 3 und § 52 Abs. 2 GKG. Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 52 Abs. 2 GKG.
Meta
2 B 55/18, 2 B 55/18 (2 C 35/18)
22.11.2018
Bundesverwaltungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 6. Juni 2018, Az: 4 S 756/17, Urteil
§ 57 Abs 1 S 2 DRiG, § 57 Abs 1 S 1 DRiG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 44a VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.11.2018, Az. 2 B 55/18, 2 B 55/18 (2 C 35/18) (REWIS RS 2018, 1360)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 1360
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 C 35/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbar
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Beurteilungen, Binnendifferenzierung, Beurteilungsspielraum
RiZ (R) 3/13 (Bundesgerichtshof)
2 B 55/16, 2 B 55/16 (2 C 21/17) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Anforderungen an Zeit- und Umstandsmoment bei Verwirkung eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen verspäteter oder unterbliebener …
2 BvR 2453/15 (Bundesverfassungsgericht)
Art 95 Abs 2 GG bedingt Modifikation des Grundsatzes der Bestenauslese bei Bundesrichterwahl
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