Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.07.2007, Az. VIII ZR 66/04

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 2986

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] [X.] ZR 66/04 vom 10. Juli 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 10. Juli 2007 durch den [X.] [X.], [X.] [X.] und [X.] sowie [X.]in-nen [X.] und [X.] beschlossen: Das Senatsurteil vom 26. Januar 2005 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass es unter [X.] in der 7. Zeile statt "Senatsurteil vom 17. April 2004" heißen muss "Senatsurteil vom 17. März 2004". [X.][X.] Wolst [X.]

Milger Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 04.06.2003 - 3 O 84/03 - [X.], Entscheidung vom 26.02.2004 - 20 U 46/03 -

Meta

VIII ZR 66/04

10.07.2007

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.07.2007, Az. VIII ZR 66/04 (REWIS RS 2007, 2986)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 2986

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

20 U 46/03

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.