VGH München, Entscheidung vom 05.04.2022, Az. 4 CS 22.504

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Gegenstand

gemeindliche Kindertageseinrichtung, Ausschluss wegen Fehlverhaltens von Personensorgeberechtigten, vorsätzliche Missachtung von Quarantäneregeln bei Kontaktpersonen, schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses zur Einrichtung, Bereitstellungspflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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4 CS 22.504

05.04.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CS

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 05.04.2022, Az. 4 CS 22.504 (REWIS RS 2022, 338)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 338

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2 BvR 2177/16

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