Aktenzeichen 4 CS 22.504

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RCNM5CH6M9U9BBXTQ4

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VGH München: Entscheidung vom 05.04.2022

gemeindliche Kindertageseinrichtung, Ausschluss wegen Fehlverhaltens von Personensorgeberechtigten, vorsätzliche Missachtung von Quarantäneregeln bei Kontaktpersonen, schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses zur Einrichtung, Bereitstellungspflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe

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