VGH München: Entscheidung vom 05.04.2022
gemeindliche Kindertageseinrichtung, Ausschluss wegen Fehlverhaltens von Personensorgeberechtigten, vorsätzliche Missachtung von Quarantäneregeln bei Kontaktpersonen, schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses zur Einrichtung, Bereitstellungspflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe